
Stand: 10. August 1998
Verabschiedete Fassung
Englische Fassung
Resolution für einen dopingfreien Sport
Eine Initiative der Deutschen Leichtathletik-Mailingliste im Sommer 1998
Wie die jüngste Vergangenheit mit Dopingfällen im Radsport, im Schwimmen und in der Leichtathletik erneut gezeigt hat, leidet der Spitzensport noch immer sehr stark unter dem Mißbrauch von Doping-Mitteln. Wir befürchten, daß der Sport dadurch seiner Glaubwürdigkeit und insbesondere seiner Vorbildfunktion für sportbegeisterte Kinder und Jugendliche beraubt wird. Der Mißbrauch leistungsteigernder Substanzen ist daher nicht allein ein Problem des Hochleistungssports, er wird langfristig auch Auswirkungen auf den Sport insgesamt haben. Es ist anzunehmen, daß Eltern ihre Kinder nicht mehr in einen Sportverein schicken werden, wenn sie weiterhin mit der traurigen Realität von medikamentöser Leistungssteigerung und der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung konfrontiert werden.
Daher lehnen wir es entschieden ab, Doping zu verharmlosen oder gar freizugeben. Auch die Auflockerung der Liste verbotener Substanzen, wie sie unlängst von IOC-Präsident Juan Antonio Samaranch wieder ins Gespräch gebracht wurde, ist als teilweise Dopingfreigabe nicht mit den Prinzipien des Fair Play vereinbar. Der Anspruch des Sports, gesundheitserhaltend und gesundheitsfördernd zu sein, ließe sich dann nicht länger aufrechterhalten.
Doping muß wirkungsvoll bekämpft werden. Es darf keine Kapitulation des Sports geben. Helfen Sie daher im Interesse eines sauberen Sports durch Ihre Unterschrift die folgenden Forderungen durchzusetzen:
- Alle Dopingfälle müssen lückenlos und schnell aufgeklärt werden.
- Das Internationale Olympischen Komitee (IOC) hat einen Anti-Doping-Plan aufzustellen, in dem verbindliche, international sowie
für alle olympischen Sportarten und deren Verbände gültige Regeln festgelegt werden. In dem Anti-Doping-Plan müssen u.a. folgende Punkte
enthalten sein:
- Unangemeldete Trainingskontrollen von unabhängigen Kontrolleuren in allen olympischen Disziplinen sind Voraussetzung für
die Teilnahme an Olympischen Spielen und internationalen Meisterschaften.
- Notwendig sind einheitliche Sanktionen für alle Sportarten und in allen Ländern. Es darf nicht sein, daß Doping-Vergehen
in verschiedenen Ländern oder Sportarten zu vollkommen verschiedenen Sanktionen führen.
- Beim zweiten Dopingvergehen ist grundsätzlich eine lebenslange
Sperre auszusprechen. Dem Athlet bzw. der Athletin sind gleichzeitig alle erzielten nationalen und internationalen
Rekorde abzuerkennen.
- Zwischen Kontrolle und Analyse der A-Probe, sowie bei positivem Nachweis bis zur dann nötigen Analyse der B-Probe ist ein
fester Zeitplan mit einer Höchstdauer festzulegen, für den der nationale Fachverband verantwortlich ist. Ergebnisse sind sofort zu
veröffentlichen und entsprechende Sanktionen unverzüglich auszusprechen. Die nationalen Fachverbände werden hierbei von ihren internationalen Dachorganisation überprüft und kontrolliert.
- Ein bedeutsamer Teil aller Sponsoren- und Werbeeinnahmen der Verbände ist für Anti-Doping Maßnahmen bereitzustellen. Neben Trainings- und Wettkampfkontrollen sind hiermit die Forschung nach neuen Nachweisverfahren und die Aufklärungsarbeit zu finanzieren.
- Unangemeldete Trainingskontrollen von unabhängigen Kontrolleuren in allen olympischen Disziplinen sind Voraussetzung für
die Teilnahme an Olympischen Spielen und internationalen Meisterschaften.
- In Deutschland haben das Nationale Olympische Komitee (NOK) und der Deutsche Sportbund (DSB) die Einhaltung des Anti-Doping-Plans in den Fachverbänden zu kontrollieren. Bei Verstößen sind Sanktionen bis hin zum Ausschluß des betroffenen Fachverbands auszusprechen.
